Debatte zur Homoheilung

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Gerrit Alberts

Am 07.05.2020 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, der zunächst von der Bundesregierung vorgelegt und in einem Punkt vom Gesundheitsausschuss geändert wurde. Die übrigen Fraktionen enthielten sich, es gab eine Gegenstimme aus der AfD-Fraktion. Das Gesetz gilt für alle am Menschen durchgeführte Behandlungen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind. Wer sie bei Jugendlichen bis 18 Jahren durchführt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Ausgenommen davon ist die Behandlung medizinisch anerkannter Störungen der Sexualpräferenz. Eine Konversionsbehandlung im Sinn des Gesetzes liegt nicht bei operativen und Hormonbehandlungen zur „Geschlechtsumwandlung“ von transidenten und transsexuellen Menschen vor.


Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums wird der Inhalt und die Absicht des Gesetzes wie folgt erklärt:

„Was soll verboten werden?

  • Konversionsbehandlungen an Minderjährigen generell sowie
  • an Volljährigen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel (z.B. Zwang, Drohung, Täuschung, Irrtum) beruht. (Zum Beispiel, weil der Behandler sie nicht über die Schädlichkeit der Behandlung aufklärt.)

Was soll darüber hinaus verboten werden?

  • Das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen.

Was droht bei Verstößen?

  • Verstöße gegen das Verbot von Konversionsbehandlungen werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.
  • Verstöße gegen das Verbot der Werbung, des Anbietens und Vermittelns werden mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet.

Für wen gilt das Verbot?

  • Für alle Personen, nicht nur für Personen, die berufsmäßig handeln.
  • Auch Eltern oder andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte können bei gröblicher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden.

Für welche Behandlungen gilt das Verbot nicht?

  • Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz (z.B. Exhibitionismus, Pädophilie) und
  • Behandlungen, die der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild zum Ausdruck verhelfen.

Gilt das Verbot auch für seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche?

  • Das Verbot gilt nur dann, wenn der Gesprächspartner zielgerichtet Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen.“
  • „Seelsorgerische oder psychotherapeutische Gespräche, die einen Austausch über die Lebenssituation des Betreffenden, über etwaige Glaubensgebote oder den Umgang mit der eigenen sexuellen Orientierung zum Gegenstand haben, stellen daher regelmäßig keine Konversionsbehandlungen dar.“

 

Auswirkungen

Was bedeutet das konkret? Nach dem Gesetz ist es verboten, einen Jugendlichen mit einer homosexuellen Neigung, der heterosexuell werden will, darin zu unterstützen. Nicht verboten sind Maßnahmen wie chirurgische Eingriffe und Hormonbehandlungen bei transsexuell oder transident empfindenden Jugendlichen.

 

Wie wird das Vorhaben begründet?

Wesentliche Aspekte in der Begründung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung sind:

  • „‘Konversionstherapien‘ nehmen Einfluss auf die sexuelle Orientierung einer Person, indem Homosexualität durch die Behandlung in Hetero- oder Asexualität umgewandelt werden soll. Hierin liegt ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Betreffenden.“
  • Homosexualität und Transsexualität wurden von der Weltgesundheitsorganisation von der Liste der Krankheiten gestrichen.
  • „Ein wissenschaftlich valider Nachweis für die behauptete Wirkung derartiger „Therapien“ im Sinne einer Änderung der sexuellen Orientierung existiert nicht.“
  • „Wissenschaftlich nachgewiesen sind dagegen zum einen schädliche Effekte solcher „Therapien“ auf behandelte Personen, zum Beispiel Depressionen, Ängste und gesteigerte Suizidalität …“

 

Anmerkungen zu der Begründung

Der Begriff „Konversionstherapien“ ist ein ideologisch aufgeladener Ausdruck. In seriösen Beratungen und Therapien geht es eher um die Aufarbeitung von Identitätskonflikten und Verletzungen, die im Zusammenhang mit Homosexualität auftreten können. Das Institut für dialogische und identitätsstiftende und seelsorgerliche Beratung schreibt: „… dass Veränderungen signifikant häufig bei Menschen vorkamen, bei denen das sexuelle Verhalten mit einem eindeutig identifizierbaren nicht-sexuellen Konflikt verbunden war. Allerdings war auch in dieser Gruppe die Veränderung nicht allen einfach möglich.“ In der wissenschaftlichen Literatur ist die Abkürzung SOCE (für Sexual Orientation Change Efforts) gebräuchlich.
Der Gesetzesentwurf verwehrt einem Jugendlichen mit einer homosexuellen Neigung, der heterosexuell werden möchte, eine beratende und seelsorgerliche Unterstützung. Warum das ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung sein soll, erschließt sich mit nicht. Im Gegenteil: Hier wird ihm die Unterstützung für die sexuelle Selbstbestimmung verwehrt.

 

Sind Maßnahmen zur Veränderung der sexuellen Orientierung (SOCE) wirkungslos?

Zunächst ist auffällig, dass die Begründung des Gesetzes von der relativen Stabilität und Unveränderbarkeit der homo- und transsexuellen Orientierung ausgehen. Sie stützt sich auf einen Abschlussbericht der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zur wissenschaftlichen Bestandsaufnahme in den gesetzesrelevanten Fragen. (Magnus Hirschfeld war homosexuell. Das gleichnamige Institut hat den Satzungszweck, einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken. In einem von der BMH in Auftrag gegebenen Gutachten heißt es: „Längsschnittstudien belegen zwar, dass manche Menschen im sexuellen Selbsterleben eine gewisse Flexibilität (auch: „Fluidität“) aufweisen, jedoch ist diese selten und meist eher moderat.“ Dazu in aller Kürze einige gegenteilige Daten. Eine prospektive, bevölkerungsbasierte Langzeitstudie von Ritch Savin-Williams (2007, 2012)  zeigt: 80 % der männlichen Jugendlichen, die im Alter von 16 Jahren eine homosexuelle Anziehung angaben, bezeichneten sich mit 28 Jahren als ausschließlich heterosexuell. Mehr als 80 % der männlichen Jugendlichen, die mit 16 eine bisexuelle romantische Anziehung angaben, hatten mit 22 Jahren eine ausschließlich heterosexuelle Anziehung. Cantor (2016) wertet 11 Studien zur Veränderlichkeit von Transsexualität aus und kommt zu folgendem Ergebnis: Etwa 60 – 90 % aller Trans-Kinder sind im Erwachsenenalter nicht mehr transsexuell oder transident. („The exact number varies by study, but roughly 60–90% of trans-kids turn out no longer to be trans by adulthood.“)

Schwierig zu beantworten ist die Frage, ob Maßnahmen zur Veränderung der sexuellen Orientierung (SOCE) wirksam sind. Der frühere Vorsitzende der amerikanischen Psychologenvereinigung (APA) Nicholas Cunnings begleitet mehr als 2000 Menschen mit homosexueller Neigung therapeutisch. Zusammen mit den von ihm geleiteten Mitarbeitern betreute er über einen Zeitraum von 20 Jahren über 18.000 Patienten mit gleichgeschlechtlicher Anziehung, die wahrscheinlich größte Anzahl von Probanden, die in einer diesbezüglichen Studie untersucht wurden. Veränderung der sexuellen Orientierung war nicht das Ziel der Therapien. Nur wenn Patienten dies nachdrücklich wünschten, wurden sie dabei therapeutisch unterstützt. 67% aller Patienten erreichten ein im Sinn von Cunnings gutes Therapieziel (zufrieden stellende Gestaltung ihrer Beziehungen, Abnahme sexuell-promisken Verhaltens). 20% derjenigen mit gutem Therapieergebnissen vollzogen eine Veränderung der sexuellen Orientierung und wurden heterosexuell. Zum Zeitpunkt eines Interviews (2007) betont er: „Immer noch bekomme ich Nachrichten und Weihnachtskarten von Klienten, die (heterosexuell) verheiratet sind und ihre Arbeit in der Therapie sehr schätzen.“

Die Professoren Jones und Yarhouse aus dem evangelikalen Bereich führten eine Längsschnittstudie mit 98 religiös motivierten Probanden durch. In der Auseinandersetzung mit der homosexuellen Orientierung spielten Worship, Gebet, Unterricht und Diskussion eine Rolle. Von den am Ende der Studie verbliebenen 65 Teilnehmerinnen und Teilnehmern beschrieben 23 % bei sich einen Wechsel von Homo- zu Heterosexualität. Die Autoren interpretieren ihre Ergebnisse vorsichtig: „Diese Ergebnisse beweisen nicht, dass grundsätzliche Veränderung in sexueller Orientierung für jeden oder keinen möglich ist, aber dass bedeutungsvolle Verschiebungen entlang eines Kontinuums, die eine tatsächliche Veränderungen darstellen, für einige möglich sind.“ „Zusammengefasst, scheint die Studie die allgemein geäußerte Sicht zu widerlegen, dass sexuelle Orientierung nicht veränderbar ist und der Versuch der Veränderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Schädigung führt.“
Aus diesen Ergebnissen kann man nicht schlussfolgern, dass die verändernde Wirkung von SOCE wissenschaftlich valide nachgewiesen ist. Z. B. müsste man klären, welche Veränderungen sich auch spontan ergeben würden. Aber andererseits kann man aus dieser Tatsache nicht schließen, dass wissenschaftlich valide nachgewiesen ist, dass sie unwirksam sind. Dieser Umkehrschluss scheint jedoch dem Gesetz zugrunde zu liegen.

 

Sind Maßnahmen zur Veränderung der sexuellen Orientierung (SOCE) schädlich?

In dem von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Auftrag gegebene Studie von Briken et al. (2019) wird festgestellt: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Datenlage zu negativen Folgen von SOCE ähnlich problematisch ist, wie zur Wirksamkeit: die Daten lassen kaum Kausalaussagen zu.“ Mit anderen Worten: Es liegt kein wissenschaftlich valider Nachweis der schädigenden Wirkungen vor. Die Autoren berufen sich im Wesentlichen auf die Veröffentlichung einer Taskforce der APO, die ausschließlich aus Psychologen der LGBT-Bewegung bestand (von den sieben Mitgliedern der Taskforce waren fünf homosexuell und einer bisexuell) . Darin wird resümiert: „Es gibt keine wissenschaftlich gründlichen Studien über aktuelle Reorientierungstherapien, die es erlauben würden, eine definitive Aussage darüber zu machen, ob die aktuellen SOCE-Therapien ungefährlich oder schädlich sind und für wen.“ Von der NARTH, einer Therapeutenvereinigung, die für das Recht von veränderungswilligen Homosexuellen auf Therapie eintritt, gab es ein Gegengutachten (2009), in der über 600 Studien zu der Frage von Nutzen und Schaden von SOCE ausgewertet wurden, mit dem Ergebnis: „„Wir haben Dokumentationen von Klinikern, Wissenschaftlern und ehemaligen Klienten … ausgewertet und sind zu der Schlussfolgerung gelangt, dass sich Reorientierungstherapien als hilfreich – nicht als schädlich – erwiesen haben.“

Naheliegender Weise gibt es zahlreiche Berichte von Individuen, die SOCE als schädigend erlebt haben. Im statistischen Mittel gibt es allgemein bei Psychotherapien eine Quote von 20 %, in denen die Therapie keine Wirkung hat oder zu einer Verschlechterung führt. Außerdem existieren zahlreiche zweifelhaften Methoden auf diesem Gebiet: Exorzismus, Homöopathie bis hin zu Aversionstherapien mit Elektroschocks und Brechmitteln – Methoden, die Briken et al. zu Recht als menschenunwürdig bezeichnen. In der Begründung des Gesetzes jedoch wird alles über einen Kamm geschoren, und das unter dem Deckmantel der Wissenschaft.

 

Haben Maßnahmen zur Veränderung des Körpers von transidenten Menschen eine schädigende Wirkung?

Auch hier kann ich nur eine Studie von mehreren zitieren. Ein Forscherteam um Celia Dhejne wertete Daten aller transsexuell empfindenden Menschen aus, die sich zwischen 1973 und 2003 in Schweden einer Geschlechtsumwandlungsoperation unterzogen und verglich sie mit denen einer repräsentativen Kontrollgruppe. Einige Ergebnisse: 10 Jahre nach der Operation war die Wahrscheinlichkeit eines Selbstmordes 20 Mal höher als in der Kontrollgruppe; das Risiko, eine stationäre psychiatrische Behandlung zu benötigen, war drei Mal so hoch. Unisono wird im Magnus-Hirschfeld-Abschlussbericht, von der APO Taskforce, von Jones und Yarhouse, in der NARTH-Studie usw. festgestellt, dass es keinen wissenschaftlich validen Nachweis der schädigenden Wirkung von SOCE gibt. Bei Geschlechtsumwandlungsoperationen liegt sie klar auf der Hand. Trotzdem soll das eine verboten werden und das andere erlaubt sein. Wenn Elektroschocks und Brechmittel menschenunwürdig sind, dann erst recht die Verstümmelung der menschlichen Geschlechtsorgane. An keiner anderen Stelle wird die ideologische Voreingenommenheit des Gesetzes deutlicher als hier.

 

Was bedeutet der Gesetzentwurf für Christen, die die Bibel als Heilige Schrift ernst nehmen?

Wahrscheinlich stimmt es, dass es keinen wissenschaftlich validen Nachweis der Wirkung von Therapien bei veränderungswilligen Homosexuellen gibt. (In dem Zusammenhang sollte man sich klarmachen, dass die Wirksamkeit von Psychotherapien allgemein ein umstrittenes Thema ist.) Ebenso gibt es keinen wissenschaftlich validen Nachweis ihrer Schädlichkeit. Die Daten weisen stark darauf hin, dass homosexuelle und transidente Orientierungen sich bei einer erheblichen Anzahl von Betroffenen ändern, vor allem im jungen Alter.
Aus biblischer Sicht ist die entscheidende Frage nicht, ob Homosexualität eine Störung oder Krankheit ist. Vielmehr sind die Aussagen der Bibel über Homosexualität auf die ethische Bewertung fokussiert. Auch gibt es in der Heiligen Schrift eine klare Positionierung zur Veränderbarkeit. Neben den Bibelstellen, die explizit Homosexualität thematisieren und stets deutlich machen, dass sie im Widerspruch zu Gottes Willen steht, ist der Schöpfungsbericht eines der stärksten Argumente dafür, dass Homosexualität das Ziel Gottes mit der Geschlechtlichkeit verfehlt. Gott schuf den Menschen männlich und weiblich. Die Sexualorgane von Mann und Frau sind komplementär angelegt. Gott verbindet die Erschaffung von Mann und Frau mit dem Auftrag der Vermehrung. Alle diese Aspekte sind in einer homosexuellen Verbindung nicht gegeben.

Das homosexuelle Begehren wird von Paulus als eine „verworfene Gesinnung“ (gr.: adokimos nous) bezeichnet (Röm1,28). Korinth war in der Antike eine Sexmetropole und für die dort praktizierte sexuelle Unmoral sprichwörtlich. In dem sogenannten Lasterkatalog in 1Kor 6 nennt Paulus beispielhaft zehn Menschengruppen, die in moralischen Verfehlungen lebten. Davon beziehen sich vier auf sexuelle Unmoral, von diesen wiederum zwei auf Homosexualität (Lustknaben, gr.: malakoi von malakos = weich, verweichlicht; und Knabenschänder, gr.: arsenokoitai von arsen = männlich, koite = Bett oder übertr. Geschlechtsverkehr - also Männer, die mit Männern ins Bett gehen). Paulus betont zwei Mal, dass Menschen, in solchen Sünden leben, keinen Platz in Gottes Reich haben werden, oder wörtlich: das Reich Gottes nicht erben werden (1Kor 6,9 und 10). Auch zur Frage der Veränderbarkeit nimmt der Apostel klar Stellung: „Und solche sind einige (von euch) gewesen“ (Vers 11). Er geht also davon aus, dass Menschen durch die Kraft Gottes von diesen Sünden und Bindungen befreit werden können: „Aber ihr habt euch abwaschen lassen, aber ihr seid geheiligt, aber ihr seid gerechtfertigt worden in dem Namen des Herrn Jesus und durch den Geist unseres Gottes“ (Vers 11). Offensichtlich hat Paulus in der Seelsorge und Verkündigung Einfluss ausgeübt, die „auf die Veränderung der geschlechtlichen Orientierung gerichtet war“. Keinen Hinweis gibt es darauf, dass er Jugendliche unter 18 davon ausgenommen hat. Mit anderen Worten: Der Apostel Paulus hätte sich nach der Gesetzeslage der Bundesrepublik höchst wahrscheinlich strafbar gemacht und wäre inhaftiert worden.

Unklar ist, wie das Gesetz in der Rechtssprechung konkret auf Seelsorge-Situationen angewandt wird. Was bedeutet es, dass ein seelsorgerliches Gespräch, das „zielgerichtet Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen“, jetzt strafbar ist; andererseits aber seelsorgerliche Gespräche, „die einen Austausch über die Lebenssituation des Betreffenden, über etwaige Glaubensgebote oder den Umgang mit der eigenen sexuellen Orientierung zum Gegenstand haben“, regelmäßig keine Konversionsbehandlungen darstellen (siehe oben). Als Christ, der die Apostellehre ernst nimmt und die Bibel als Gottes Wort achtet, steht man allem Anschein nach vor einer unangenehmen Alternative: Wenn ein Jugendlicher mit einer homosexuellen Neigung um Rat fragt, richtet man sich nach dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland und verschweigt die biblischen Aussagen oder man liest die Verse aus der Bibel vor, versucht sie seelsorgerlich anzuwenden und verstößt damit gegen das Gesetz.

[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konversionstherapienverbot.html (abgerufen am 15.01.2020)

[2]https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/Konversionstherapienverbot_Kabinett.pdf, S. 14 f (14.01.2020)

 

[3] Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/Konversionstherapienverbot_Kabinett.pdf (20.01.20)

[4] https://www.idisb.de/aktuell/presseerklärung-zur-veröffentlichung-des-kurzgutachtens-des-bgm/

[5]https://mh-stiftung.de/ueber-die-stiftung/satzung/ (20.01.20)

[6]Peer Briken / Arne Dekker / Klaus Michael Reininger Gutachten im Auftrag der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) zur Fragestellung von so genannten Konversionsbehandlungen bei homosexueller Orientierung

[7] Savin Williams, R. et al., Prevalence and Stability of Sexual Orientation Components During Adolescence and Young Adulthood. Arch. Sex. Behavior, 36, 2007, S. 385-394. Savin Williams, R. et al., Prevalence and Stability of Self-Reported Sexual Orientation Identity During Young Adulthood. Arch. Sex. Behavior, 41, 2012, S. 103-110.Zitiert in Vornholt https://www.dijg.de/sexualitaet/mayer-mchugh-sexualitaet-und-geschlecht/ (20.01.20)

[8] http://www.sexologytoday.org/2016/01/do-trans-kids-stay-trans-when-they-grow_99.html (20.01.20)

[9] https://www.faithandfreedom.com/homosexuality-and-psychotherapy-an-interview-with-dr-nicholas-cummings/?view_all=1 (08.01.2020)

[10] Zitiert in https://www.wthrockmorton.com/2011/10/27/the-jones-and-yarhouse-study-what-does-it-mean/ (20.01.20)

[11]https://www.researchgate.net/publication/51683681_A_Longitudinal_Study_of_Attempted_Religiously_Mediated_Sexual_Orientation_Change

[12] Briken et al., op. cit., S. 22

[13]https://www.academia.edu/23911768/Report_of_the_Task_Force_on_Appropriate_Therapeutic_Responses_to_Sexual_Orientation?email_work_card=view-paper(20.01.20)

[14] Barnow, 2013, Therapie wirkt!, Berlin, Heidelberg, S. 18

[15]https://www.academia.edu/34948471/What_Research_Shows_NARTH_s_Response_to_the_APA_Claims_on_Homosexuality_A_Report_of_the_Scientific_Advisory_Committee_of_the_National_Association_for_Research_and_Therapy_of_Homosexuality (20.01.20)

[16] Siehe dazu die bislang umfangreichste Metastudie von Grawe et al.: Psychotherapie im Wandel, Göttingen, 2002 (5. Aufl.)

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